AddizAmmez Immobilien
Lämmleshalde 76
70376 Stuttgart, Deutschland
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen AddizAmmez Immobilien (nachfolgend "Makler") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Makler in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbehaltlos erbringt.
Der Makler erbringt Maklerleistungen im Sinne des § 652 BGB. Hierzu gehören insbesondere:
Der Makler ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Vertragspartner zu beschaffen. Er ist nur zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Erbringung seiner Tätigkeit verpflichtet.
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch mündliche Absprache oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Der Makler ist berechtigt, seine Tätigkeit auch für die Gegenseite (Doppeltätigkeit) auszuüben.
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet-, Pacht- oder Tauschvertrag) rechtswirksam zustande kommt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wird und diese später eintritt.
Die Provision wird fällig, wenn der vermittelte Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wird. Bei Kaufverträgen ist die Provision bei Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
Die Provision ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Gegebenenfalls anfallende Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Besichtigungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung des Maklers oder einer von ihm bevollmächtigten Person statt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt zu den vereinbarten Terminen besichtigt werden kann.
Der Makler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und nur soweit zu verwenden, als dies zur Erfüllung des Maklervertrages erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
Der Makler haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Kommt innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Maklervertrages ein Vertrag über ein vom Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Makler benannten Interessenten zustande, so gilt dieser als durch die Tätigkeit des Maklers vermittelt.
Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Makler berechtigt, eine angemessene Entschädigung für seine bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu verlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Januar 2025